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OLG Hamburg, 15.05.2002 - 5 U 89/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Ansprüche nach dem Markengesetz (MarkenG) ; Kennzeichenschutz gemäß § 5 Abs.2 des Markengesetzes (MarkenG ) bzgl. eines Firmenbestandteils "Windel"; Markenrechtlicher Schutz nach § 4 Nr.1des Markengesetzes (MarkenG) an den eingetragenen drei Wortmarken "Windel" , ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 4 § 5 § 14 § 15
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95
MAC Dog
Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2002 - 5 U 89/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das MarkenG in seinem Anwendungsbereich als abschließende, spezialgeesetzliche Regelung anzusehen ( BGH WRP 98, 1181,1182 "MacDog" ). - BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 153/99
Materieller wettbewerblicher Besitzstand einer benutzten und im Markt etablierten …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2002 - 5 U 89/01
So hatte z.B. in der von der Klägerin zitierten Entscheidung "Astro Boy/Boy" des Bundespatentgerichts ( GRUR 2002, 345 ) der Inhaber der Marke "Boy" Radiogeräte verschiedener Typen unter den Bezeichnungen "Concert-Boy", "Music-Boy", "Ocean-Boy", "Prima-Boy" und "Yacht-Boy" vertrieben. - BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99
BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens
Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2002 - 5 U 89/01
Sie macht jedoch selbst nicht geltend - und dies ist auch den überreichten Katalogen nicht zu entnehmen -, dass sie eine Serie mit dem Stammbestandteil "Windel" gebildet habe oder dass der Verkehr den Begriff "Windel" überhaupt als geeignet für die Bildung einer Zeichenserie ansehen wird ( siehe dazu zuletzt BGH-Urt. vom 22.11.2001 "BIG", I ZR 111/99 ). - BGH, 01.10.1980 - I ZR 174/78
Hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags - Blickfangmäßige …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2002 - 5 U 89/01
So hat auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Biene Maja" ( BGH GRUR 81, 277 ) in der Verwendung der Bezeichnung "Biene Maja" mit dem blickfangmäßig herausgestellten Wort "Maja" in Verbindung mit der aus der TV-Serie bekannten Comic-Figur auf einer Verpackung für Süßigkeiten einen zeichenmäßigen Gebrauch des Wortes "Maja" bejaht.